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V-ATP

Führung an der UZH

Copyright: Thomas Plassmann

Der Vorstand beschäftigte sich im Rahmen seines Jahresschwerpunkts 2016/17 mit den Voraussetzungen und Bedingungen des ATP in Punkto Führung, oder besser: zum Geführt-werden. Dabei entwickelte der Vorstand einen Flyer, der an alle Angestellten verteilt wurde.

Thema des Flyers: Welche Rechte und Pflichten haben die Vorgesetzten - aber auch die Angestellten - an der UZH?

Das gehört zum Job

Was das ATP von den Vorgesetzten erwarten kann wird allgemein als Führungsinstrumente bezeichnet:

  • eine faire Anstellung (Einreihung) gemäss dem Lohnsystem der UZH
  • eine Stellenbeschreibung resp. die Anpassung derselben bei ändernden Aufgaben
  • die Formulierung und Vereinbarung von klar formulierten Zielen für die Arbeit
  • die Prüfung der Arbeitszeiterfassung und die dazugehörigen Massnahmen bei Mehrzeit/Überzeit/etc.
  • eine jährliche Mitarbeitenden-Beurteilung, als Standortbestimmung und als gegenseitiges Feedback
  • auf Wunsch ein Zwischenzeugnis

Führungstheorien

  • Was beinhaltet Führung? Welche Kompetenzen sollten erlernt werden? (Felfe&Felfe: Aufgaben und Funktionen der Mitarbeiterführung)
  • Wie können Vorgesetzte ihr Vorgehen einordnen und angemessen handeln? (Hersey, Blanchard & Johnsohn: Theorie situativer Führung)
  • Wie wird ein Team gut geführt? (Morgeson et al.: Funktionaler Ansatz der Teamführung)

Fürsorgepflicht und Treuepflicht

Das Gesetz spricht von Fürsorgepflicht der Vorgesetzten gegenüber den Angestellten.

Diese umfasst u.a.

  • die Gleichbehandlung
  • den Gesundheitsschutz (Arbeitssicherheit, Ferien, Freizeit)
  • den Schutz der Persönlichkeit (Arbeitsumfeld, Datenschutz)
  • den Schutz der persönlichen Integrität (Mobbingschutz, Sittlichkeitswahrung u.v.m.)
  • das Recht auf ein Arbeitszeugnis resp. Zwischen­zeugnis; die Referenzpflicht

Im Gegenzug schulden die Angestellten die Treuepflicht.

Sie umfasst u.a.

  • den sorgfältigen Umgang mit Infrastruktur und Geräten
  • die Geheimhaltungspflicht
  • das Einhalten von Arbeitszeiten und von vereinbarten Aufgaben
  • die Wahrung der Interessen der UZH
  • die allgemeine Einhaltung der Treuepflicht resp. Loyalitätspflicht, d.h. kein unsittliches Verhalten und kein Verhalten, das der UZH schadet.

Rechtsgrundlagen

Personal: Rechtsgrundlagen an der UZH

Weitere Reglemente mit personalrechtlichem Bezug

  • Finanzreglement der UZH (Finanzhandbuch)
  • Reglement Nebenbeschäftigung
  • Spesenreglement
  • Weiterbildungsreglement
  • Lunch Check-Reglement
  • Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung

(Quelle: Abteilung Personal)

Weiterführende Informationen

VIP-Flyer zu Führung (2017)

Der VIP-Flyer zu Führung (2017)

Berufungsverfahren - Informationen für das ATP

Ein Informationsblatt gibt Auskunft über die Möglichkeiten und Grenzen der Partizipation für Mitarbeitende des administrativen und technischen Personals.