Warum befürwortet der VIP den Anschlussvertrag an die BVK?
Folgende Argumente haben uns bewogen, dem Anschlussvertrag zuzustimmen:
Die BVK hat Massnahmen, insbesondere personelle sowie Verbesserung der Kontrollinstrumente, eingeleitet, um ein solches Debakel, wie wir es zur Zeit erleben, in Zukunft zu vermeiden. Diese Massnahmen wurden an der Universität an zwei Informationsveranstaltungen transparent und nachvollziehbar vorgestellt. Eine Garantie, dass es nicht wieder aus dem Ruder läuft, ist das nicht. Hingegen kann davon ausgegangen werden, dass alle Akteure ihre Lektion gelernt haben, denn der Schaden betrifft viele; nicht nur die Versicherten, auch die Arbeitgeber, die BVK selbst, den Kanton etc.
Ein Austritt aus der BVK ist nicht kostenneutral zu haben. So müsste von der Universität ein Beitrag von 133 Mio. Fr. (Stand Ende 2011) beigesteuert werden. Ausserdem würden wir bei einem Austritt nicht von dem 2 Mia.-Beitrag profitieren, den der Kanton auf grossen Druck der Versicherten im Juni dieses Jahres gesprochen hat. Auch die Abfederungsmassnahmen (Erhöhung der Sparbeiträge, individuelle Erhöhung der Sparguthaben ab Alter 38, frankenmässig garantierte Altersrente ab Alter 60) wären bei einem Austritt nicht garantiert. (Die Mitarbeitenden der Gemeinde Stäfa, die bisher als einzige aus der BVK ausgetreten ist, müssen trotz Austritt während fünf Jahren die Unterdeckung mitfinanzieren).
Beim Vergleich mit andern Kassen müssen alle vergleichbaren Faktoren berücksichtigt werden. Der Deckungsgrad allein ist zu wenig aussagekräftig. Ebenso müssten zukünftige Massnahmen (Statutenänderungen) Umwandlungssatz etc., Kontrollmechanismen, Anlagestrategien in den Vergleich einbezogen werden.
Die Universitätsleitung hat beschlossen, die zwei Zusatzoptionen zum Vertrag, die den Überbrückungskredit im Falle einer vorzeitigen Pensionierung und die Entlassung altershalber betreffen, mit zu unterzeichnen.
Weiterführende Informationen
Informationen zur BVK
Nähere Informationen zur neuen BVK (Anschlussvertrag, Wahlen in den Stiftungsrat etc.) erhalten Sie auf der Webseite der BVK. Bitte wenden Sie sich auch mit versicherungstechnischen Fragen direkt an diese