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Wir erinnern uns alle an die zunehmende Unzufriedenheit mit der BVK, die ihren Höhepunkt in der Ankündigung der Erhöhung der Vorsorgebeiträge mit gleichzeitig niedrigeren Renten fand. Es ist den Versicherten durchaus bewusst, dass schwierige Zeiten für die Altersvorsorge auf uns zukommen. Die Art und Weise der Umsetzung bei der BVK führte und führt jedoch zu erheblichem Unmut. Erschwert wurde und wird das Verständnis dafür durch die Öffentlichkeitsarbeit der BVK, die weder offen noch transparent ist.
Grosse Hoffnungen wurden auf den Mitte Jahr eingesetzten Personalausschuss (PABVK) als Vertretung der BVK-Versicherten gesetzt. Ein Gremium, mit der Aufgabe die aktuelle Situation unabhängig und ergebnisoffen zu prüfen und daraus einen eventuellen Handlungsbedarf abzuleiten. Die finale Frage „bleiben oder gehen“ wurde vom PABVK einstimmig und gut begründet beantwortet: ein Wechsel tut Not.
Dieser Empfehlung folgte die Universitätsleitung nach Abwägung aller Fakten jedoch nicht. Beide Gremien legten an der Informationsveranstaltung vom 19.10.2016 ihre Überlegungen zu ihrem Entscheid dar: Link zum Film.
Der PABVK wurde gegründet, weil die Versicherten ein Mitspracherecht bei der Kündigung des Vertrags mit der BVK haben. Das Bundesgesetz für Pensionskassen, so die Universitätsleitung, schränkt dieses aber ein. Die Universitätsleitung beanspruchte, mit Bezug auf Bestimmungen zur überobligatorischen Versicherung, das alleinige Entscheidungsrecht.
Der VIP-Vorstand hat zwar Verständnis für die zurückhaltende Position der Universitätsleitung in ihrer Verantwortung als eine der grössten Arbeitgeberinnen im Kanton Zürich. Er wird sie jedoch weiterhin auffordern, ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeberin wahrzunehmen, die Entwicklung der BVK im Auge zu behalten und eine Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt nicht von vornherein auszuschliessen.
Natürlich bedauern auch wir die aktuelle Entscheidung, weil zukünftig die Aktiv-Versicherten der UZH, die Arbeitgeberin UZH und indirekt auch der Kanton Zürich höhere Beiträge zahlen müssen, auch wenn damit die Höhe der künftigen Renten kaum aufrechtzuerhalten ist.
Unser grosser Dank gilt dem PABVK für die aussergewöhnliche Leistung, die er hier erbrachte. Die gewonnenen Einsichten und die gut dokumentierten Erkenntnisse des PABVK liefern sicherlich die Grundlage für die weitere Behandlung des Themas.
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Unileitung beschliesst den Verbleib bei der BVK
Mitte Oktober hat die Universitätsleitung entschieden, dass der Vertrag mit der Pensionskasse BVK nicht gekündigt wird.
Mit einer internen Information an alle BVK-Versicherten, einem Interview mit Prorektor Prof. Dr. Christian Schwarzenegger, zwei Infoveranstaltungen und einer Pressemitteilung wurde der Entscheid kommuniziert.
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