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Die ordentlichen Wahlen der ATP-Delegierten in universitäre und fakultäre Gremien sowie in Gremien der Seminare und Institute finden alle zwei Jahre in den geraden Jahren statt. «Ordentliche Wahlen» sind Gesamterneuerungswahlen, in denen sämtliche Delegiertensitze aller Gremien bestätigt bzw. neu besetzt werden müssen. In den Semestern zwischen den ordentlichen Wahlen können bei Bedarf Ersatz- und Nachwahlen für frei gebliebene oder gewordene Sitze stattfinden.
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