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V-ATP

Basisinformationen zu den ATP-Delegiertenwahlen

Einleitung

Auf dieser Seite finden Sie die allgemein gültigen Basisinformationen zu den Wahlen.

Spezifische Informationen zu einzelnen Wahlen, insbesondere Termine und Formulare für Kandidaturen und Unterstützungszusagen, sind in separaten Untermenus zu finden.

Hier geht es zu den ATP-Nachwahlen im FS 2023.

Das Wahlreglement der Stände (PDF, 128 KB) sieht gemäss § 6 einmal pro Semester Ersatz- und Nachwahlen für vakant gebliebene oder durch Rücktritte vakant gewordene Sitze vor.

Die Wahlen werden, soweit es nicht «stille Wahlen» sind (d.h. höchstens so viele Kandidierende wie freie Sitze), per E-Voting durchgeführt. Auf der Ebene der Institute und Seminare findet die Wahl in der Regel in einer Wahlversammlung (physisch oder online) statt.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Delegiertenwahlen?

Universitätsgesetz, revidierte Fassung in Kraft seit 01.04.2020

Universitätsordnung, teilweise revidierte Fassung in Kraft seit 01.04.2020

Reglement für die Wahl der Delegierten der Stände in die Organe und weitere Gremien der Universität Zürich (Wahlreglement) vom 03.12.2019, revidierte Fassung in Kraft seit 01.01.2022

Organisationsreglemente der Fakultäten sowie Instituts- und Seminarordnungen der Universität Zürich

Wie funktionieren Delegiertenwahlen technisch und administrativ?

Die Präsentation "Wie funktionieren die Wahlen der Delegierten der Stände?" (PDF, 400 KB) gibt Interessierten einige grundlegende Informationen zum Ausmass der Wahlen und wie die Wahlen technisch und administrativ ablaufen.

Wie funktioniert die E-Voting-Software der Stände?

Die Informationen zum E-Voting-Tool geben Einblick in die Web-basierte App, welche die Stände der UZH für die Delegiertenwahlen nutzen.

Ist Delegiertentätigkeit Arbeitszeit?

Ja, Standesarbeit ist Arbeitszeit!

Die Leistungsvereinbarung zwischen UZH und V-ATP hält fest, dass die Tätigkeit von Delegierten und Vorstandsmitgliedern inklusive Vor- und Nachbereitungsarbeiten als Arbeitszeit gilt. Für alle Standesangehörigen des ATP gilt deshalb die Teilnahme an Wahlen, Vernehmlassungen und Informationsveranstaltungen als Arbeitszeit.

Was bedeutet es, ATP-Delegierte(r) zu sein?

Als Delegierte(r) vertreten Sie im jeweiligen Gremium die Interessen des ATP der UZH bzw. Ihrer Fakultät. Sie berichten der Standesorganisation V-ATP über ATP-relevante und andere wesentliche Themen, Entwicklungen und Anliegen aus dem Gremium.

Sie sind Mitglied des «Konzils», der Delegiertenversammlung des ATP. Das Konzil tagt in der Regel zweimal pro Semester an wechselnden Standorten an der UZH oder online. Zusätzlich sind Sie Mitglied des MS Teams «ATP Konzil (Delegiertentreffen)» Dort platzieren Sie Berichte aus Ihrem Gremium und tauschen sich mit Kolleginnen und Kollegen zu aktuellen Themen aus.

Was sind stellvertretende Delegierte und Ersatzpersonen?

Gemäss revidiertem Wahlreglement (gültig seit 01.01.2022) (PDF, 128 KB) ist es möglich, als stellvertretende Delegierte zu kandidieren. Es können höchstens so viele stv. Delegierte gewählt werden wie Sitze zu besetzen sind.

Im Fall einer Verhinderung der oder des gewählten Delegierten wird die Stellvertretung für eine einzelne Sitzung aus dem Kreis der gewählten Stellvertreter*innen in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl bestimmt.

Im Fall eines Rücktritts, Austritts oder Standeswechsels der oder des gewählten Delegierten wird die Nachfolge jedoch aus dem Kreis der nicht gewählten Delegierten (sog. «Ersatzpersonen») in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl bestimmt.

Was sollten Kandidierende vorab wissen?

  • Nur Angehörige des Standes des administrativen und technischen Personals (ATP) können sich zur Wahl stellen und wählen.
  • Wir ermuntern ausdrücklich alle Angestellten der UZH, die zum ATP gehören, sich für das Mitbestimmungsrecht zu engagieren und sich eine Kandidatur zu überlegen.
  • Sie können sich für eines oder mehrere Gremien bewerben. Die Liste aller universitären und fakultären Gremien und Kommissionen mit Vakanzen finden Sie auf der Seite der jeweils aktuellen Wahl.
  • Sollten Sie bereits durch Ihre Funktion bei der Arbeit Mitglied eines Gremiums sein, geben wir zu bedenken, dass Sie eine doppelte Aufgabe übernehmen: Einerseits vertreten Sie dann das ATP, andererseits haben Sie eine Aufgabe qua Amt.
  • Die Tätigkeit als ATP-Delegierte*r wird als Arbeitszeit an der UZH angerechnet. Wir empfehlen, Ihre/n Vorgesetzte/n über die Kandidatur vorab zu informieren.

Wie kandidiere ich für ein universitäres oder fakultäres Amt?

Sie registrieren Ihre Kandidatur bis zu der auf der Seite der jeweils aktuellen Wahl angegebenen Frist online. Dazu benötigen Sie ein gut aufgelöstes Portrait und einen kurzen Motivationstext. Später eingereichte Kandidaturen können aus rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden.

Nachdem Sie Ihre Kandidatur eingereicht haben, holen Sie Zusagen ein von Personen aus dem ATP, welche Ihre Kandidatur unterstützen. Ihre Kandidatur ist nur gültig, wenn die nötigen Unterstützungszusagen bei der V-ATP eingetroffen sind. Die Formulare für Kandidatur und Unterstützung sind auf den Seiten der jeweils aktuellen Wahl zu finden. Für universitäre Gremien benötigen Sie 10 (30 für EUL und UR), für fakultäre Gremien 5 Online-Unterstützungszusagen von Wahlberechtigten der UZH bzw. Ihrer Fakultät. Senden Sie Ihren potenziellen Unterstützenden eine E-Mail mit der Bitte um Unterstützung der Kandidatur für das gewünschte Gremium bzw. die Gremien, zusammen mit dem Link zum entsprechenden Formular.Die V-ATP prüft die Gültigkeit der Unterschriften hinsichtlich Zugehörigkeit zum Stand und zur Fakultät.

Was muss ich tun, wenn ich um Unterstützung einer universitären oder fakultären Kandidatur gebeten worden bin?

Sie haben von einer Kollegin oder einem Kollegen eine E-Mail erhalten mit der Bitte, seine oder ihre Kandidatur für eines oder mehrere Delegiertenämter zu unterstützen. In der E-Mail finden Sie den Link zu einem passwortgeschützten Formular. Sollte dies nicht der Fall sein, finden Sie auf den Seiten der jeweils aktuellen Wahl den Login zum nötigen Formular. Beachten Sie, dass die Person, welche Sie angefragt hat, als Delegierte*r, als stv. Delegierte*r oder auch für beides kandidieren kann.

Tragen Sie zuunterst im Formular Ihren Namen und Ihre E-Mailadresse ins Formular ein und senden Sie das Formular ab. Sie erhalten eine Bestätigungsmail. Die Standesorganisation überprüft die eingegangenen Unterstützungen hinsichtlich zugehörigkeit zum Stand und zur Organisationseinheit.

Wie kandidiere ich für ein Amt an meinem Institut /Seminar?

Wagen Sie den Schritt!

Wir ermuntern ausdrücklich alle Angestellten der UZH, die zum ATP gehören, sich für das Mitbestimmungsrecht zu engagieren und eine Kandidatur zu prüfen. Über die Gremien mit ATP-Delegierten und die Anzahl Sitze gibt die Instituts- bzw. Seminarordnung Ihrer Organisationseinheit Auskunft. Wir empfehlen, Ihre/n Vorgesetzte/n über die Kandidatur zu informieren. Sollten Sie bereits durch Ihre Funktion bei der Arbeit Mitglied eines Gremiums sein, geben wir zu bedenken, dass Sie eine doppelte Aufgabe übernehmen: Einerseits vertreten Sie das ATP, andererseits haben Sie eine Funktion qua Amt.

Wer ist Ihr*e Wahlkoordinator*in?

Falls Sie sich eine Kandidatur für ein Gremium Ihrer Einheit überlegen, so informieren Sie sich zunächst, wer Wahlkoordinator*in für das ATP in Ihrer Einheit ist. Sollten diesbezüglich Unklarheiten bestehen, können Sie sich gerne an die V-ATP wenden: info@vatp.uzh.ch.

Was braucht es für die Einreichung einer Kandidatur?

Die für die Wahlkoordination zuständigen Person kommuniziert den Standesangehörigen der Einheit, welche Angaben bis wann für eine gültige Kandidatur eingereicht werden müssen. Im Minimum sind dies Name und Geschäftsadresse, angestrebtes Amt, eine Wahlannahmeerklärung sowei schriftliche Zusagen von zwei Personen aus dem ATP Ihrer Einheit (sofern Ihre Einheit 10 oder mehr Mitarbeitende des ATP hat), welche Ihre Kandidatur unterstützen (≠ Wahl!). Die Unterstützungszusagen können per E-Mail gemacht werden. Senden sie alle Informationen an die Wahlkoordinator*in Ihrer Einheit. Die Kandidatur ist nur zusammen mit den nötigen Unterstützungszusagen gültig.

Welche Fristen gelten?

Die Frist für die Einreichung einer Kandidatur wird entweder gemeinsam vom ATP Ihrer Einheit oder von der/dem Wahlkoordinator*in rechtzeitig festgelegt und kommuniziert, spätestens aber zwei Wochen vor der Wahl. Die Wahl findet im Normalfall im Rahmen einer ATP-Versammlung physisch oder online statt.

Was muss ich als Wahlkoordinator*in meines Instituts / Seminars wissen?

Das Wichtigste vorab: Wir unterstützen Sie gerne!

Zögern Sie nicht, bei Fragen oder Unklarheiten auf die Standesorganisation zuzugehen. Wir unterstützen Sie gerne in Ihrer Aufgabe. Ihr Kontakt: info@vatp.uzh.ch

Das wichtigste Dokument

Zu dieser Anleitung gehört integral die Vorlage für das Wahlprotokoll Institute / Seminare als PDF (PDF, 358 KB) oder als Word-Dokument (DOCX, 174 KB).

Vorbereitung und Wahlausschreibung

Sie geben die Wahl und den Termin der Wahlversammlung allen Standesangehörigen des ATP Ihrer Organisationseinheit (OE) spätestens vier Wochen vor dem Wahltermin bekannt und laden zur Kandidatur ein. Die Adressen der Wahlberechtigten Standesangehörigen Ihrer Einheit müssen Sie bei der Standesorganisation beziehen (info@vatp.uzh.ch). Der Termin für die Wahlversammlung wird entweder vom ATP der OE gemeinsam oder von Ihnen als Wahlkoordinator*in festgelegt, muss aber spätestens an dem auf den Seiten der jeweils aktuellen Wahl kommunizierten Wahltermin stattfinden.

Wahlvorschläge, Prüfung und Bekanntgabe der Kandidaturen

Sammeln Sie die die schriftlichen Wahlvorschläge bis spätestens zwei Wochen vor der Wahlversammlung. Ein Wahlvorschlag (Kandidatur) kann per E-Mail eingereicht werden und muss folgende Angaben enthalten: Name und Adresse der Kandidatin oder des Kandidaten, angestrebtes Amt, Wahlannahmeerklärung und Unterstützungszusagen von mindestens zwei Personen aus dem gleichen Stand und der gleichen OE 8nur nötig, sofern Ihre OE 10 oder mehr Standesangehörige des ATP hat.). Sie können weitere weitere Informationen (z.B. Motivationstext) nach Ermessen verlangen.

Zu beachten: Es ist gem. Wahlreglement möglich, als Delegierte*r und/oder (!) als Stellvertretung zu kandidieren.

Wahl und Wahlprotokoll

Eine Wahl findet nur statt, wenn es mehr Kandidierende als zu besetzende Sitze gibt. Andernfalls gibt es eine sogenannt «stille Wahl», was auf dem Wahlprotokoll entsprechend vermerkt werden kann.

Wahlversammlung physisch oder online: Die Wahl erfolgt offen, falls nicht ein Viertel der Teilnehmenden eine geheime Wahl verlangt.

Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre, jeweils vom 01.08. eines geraden Jahres bis zum 31.07. des nächsten geraden Jahres.

Ausfüllen des Wahlprotokolls gemäss Vorlage und Weiterleitung an die V-ATP.

Information an die Institutsleitung, wer gewählt bzw. wer allenfalls als Stellvertretung gewählt wurde.

 

Weiterführende Informationen