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Mit der Revision des Universitätsgesetzes ab dem 01.04.2020 wird das ATP ein Stand. Es ist die Aufgabe der Universität, die Standeszugehörigkeit für alle Angehörigen und die Studierenden zu prüfen und bei Wechseln zu informieren.
Alle Universitätsangehörigen (ausser der Professorenschaft) sind in Ständen organisiert, in denen sie die akademische Selbstverwaltung wahrnehmen können.
Neu gibt es die folgenden vier Stände
Die V-ATP unterstützt ihre Standesangehörigen, damit diese an der gesetzlich verankerten Mitbestimmung auf allen Ebenen partizipieren können. Dazu nehmen ATP-Angehörige Einsitz in Gremien und Kommissionen der Universität, der Fakultäten sowie in solchen der Institute, Seminare und Kliniken. Über die Aufgaben der V-ATP informiert die Website V-ATP: Das sind wir.
Weitere Informationen zur Mitbestimmung an der UZH sowie das Formular "Antrag auf Standeswechsel" finden sich auf der Website Stände und Standesorganisationen.