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Vereinigung des administrativen und technischen Personals der UZH

Wahlen

Gemäss § 5., Abs. 1 des Regelements für die Wahl der Delegierten der Stände in die Organe und weitere Gremien der Universität Zürich (Wahlreglement) obliegt die Organisation und Durchführung der Wahlen der zuständigen Standesorganisation unter Aufsicht des Generalsekretariats.

Die ordentlichen Wahlen der Delegierten in universitäre und fakultäre Gremien sowie in Gremien der Seminare, Institute und Kliniken finden alle zwei Jahre statt. «Ordentliche Wahlen» sind Gesamterneuerungswahlen, in denen sämtliche Delegiertensitze aller Gremien neu besetzt bzw. bestätigt werden müssen. In den Semestern zwischen den ordentlichen Wahlen können bei Bedarf Ersatz- und Nachwahlen für frei gebliebene oder gewordene Sitze stattfinden.

Die nächsten ordentlichen Wahlen finden in diesem Semester statt. Sämtliche Einsitze in universitäre, fakultäre und institutsinterne Gremein werden im Rahmen dieser Wahlen neu besetzt oder bestätigt. Hier geht's zu den aktuellen Informationen.

Die gesamtuniversitären und fakultären Wahlen werden elektronisch mit dem E-Voting-Tool der Stände durchgeführt.  Wahlen auf Institutsebene werden in der Regel an einer Wahlversammlung durchgeführt. Neu können diese auch anonym mit dem Instituts-Wahltool abgewickelt werden.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Delegiertenwahlen?

Universitätsgesetz, revidierte Fassung in Kraft seit 01.04.2020

Universitätsordnung, teilweise revidierte Fassung in Kraft seit 01.04.2020

Reglement für die Wahl der Delegierten der Stände in die Organe und weitere Gremien der Universität Zürich (Wahlreglement) vom 03.12.2019, revidierte Fassung in Kraft seit 01.01.2022

Organisationsreglemente der Fakultäten sowie Instituts- und Seminarordnungen der Universität Zürich

Was bedeutet es, ATP-Delegierte:r zu sein?

Gesamtuniversitäre Gremien:
Als Delegierte:r vertreten Sie im jeweiligen Gremium die Interessen des ATP der UZH. Sie sind gegenüber der Standesorganisation V-ATP rechenschaftspflichtig und informieren sie über relevante und andere Themen, Entwicklungen und Anliegen aus dem Gremium.

Sie sind Mitglied des «Konzils», der Delegiertenversammlung des ATP und verpflichten sich zur Teilnahme. Das Konzil tagt in der Regel zweimal pro Semester an wechselnden Standorten an der UZH oder online.

Zusätzlich sind Sie Mitglied des MS Teams «ATP Konzil (Delegiertentreffen)». Dort platzieren Sie nach jeder Kommissionssitzung einen Bericht aus Ihrem Gremium. 
Der Kanal dient auch zum Austausch mit Kolleginnen und Kollegen zu aktuellen Themen.

Fakultäre Gremien:
Als Delegierte:r vertreten Sie im jeweiligen Gremium die Interessen des ATP Ihrer Fakultät. Sie informieren das ATP Ihrer Fakultät über ATP-relevante und andere wesentliche Themen, Entwicklungen und Anliegen aus dem Gremium.

Sie sind Mitglied des «Konzils», der Delegiertenversammlung des ATP. Das Konzil tagt in der Regel zweimal pro Semester an wechselnden Standorten an der UZH oder online. Grundsätzlich wird die Teilnahme am Konzil erwartet.
Des Weiteren sind Sie Mitglied des MS Teams «ATP Konzil (Delegiertentreffen)».  Dort können Sie Berichte aus Ihrem Gremium platzieren und sich mit Kolleginnen und Kollegen zu aktuellen Themen austauschen.

Gremien auf Institutsebene:
Als Delegierte:r vertreten Sie im jeweiligen Gremium die Interessen des ATP Ihres Instituts. Sie informieren das ATP Ihres Instituts über ATP-relevante und andere wesentliche Themen, Entwicklungen und Anliegen aus dem Gremium.

Sie sind Mitglied des MS Teams «ATP Konzil (Delegiertentreffen)». Dort können Sie Berichte aus Ihrem Gremium platzieren und sich mit Kolleginnen und Kollegen zu aktuellen Themen austauschen.

Des Weiterein sind Sie herzlich zum Konzil, der Delegiertenversammlung des ATP, eingeladen. Das Konzil tagt in der Regel zweimal pro Semester an wechselnden Standorten an der UZH oder online.

Ist Delegiertentätigkeit Arbeitszeit?

Ja, Standesarbeit ist Arbeitszeit!

Die Leistungsvereinbarung zwischen UZH und V-ATP hält fest, dass die Tätigkeit von Delegierten und Vorstandsmitgliedern inklusive Vor- und Nachbereitungsarbeiten als Arbeitszeit gilt. Für alle Standesangehörigen des ATP gilt deshalb die Teilnahme an Wahlen, Vernehmlassungen und Informationsveranstaltungen als Arbeitszeit.

Was sollten Kandidierende vorab wissen?

  • Nur Angehörige des Standes des administrativen und technischen Personals (ATP) können sich zur Wahl stellen und wählen.
  • Wir ermuntern ausdrücklich alle Angestellten der UZH, die zum ATP gehören, sich für das Mitbestimmungsrecht zu engagieren und sich eine Kandidatur zu überlegen.
  • Sie können sich für eines oder mehrere Gremien bewerben. Die Liste aller universitären und fakultären Gremien und Kommissionen mit Vakanzen finden Sie auf der Seite der jeweils aktuellen Wahl.
  • Sie können sowohl als Delegierte:r wie auch als Stellvertreter:in kandidieren.
  • Mit Einreichung der Kandidatur bestätigen Sie, dass Sie die Wahl im Fall eines Wahlerfolges annehmen.
  • Als Delegierte:r in einem gesamtuniversitären Gremium verpflichten Sie sich zur Teilnahme am Konzil (zweimal pro Semester) und nach jeder Komissionssitzung einen Bericht zu erfassen
  • Die Tätigkeit als ATP-Delegierte:r wird als Arbeitszeit an der UZH angerechnet. Wir empfehlen, Ihre/n Vorgesetzte:n über die Kandidatur vorab zu informieren.
  • Sollten Sie bereits durch Ihre Funktion bei der Arbeit Mitglied eines Gremiums sein, geben wir zu bedenken, dass Sie eine doppelte Aufgabe übernehmen: Einerseits vertreten Sie dann das ATP, andererseits haben Sie eine Aufgabe qua Amt.

Was sind stellvertretende Delegierte und Ersatzpersonen?

Gemäss revidiertem Wahlreglement (gültig seit 01.01.2022) (PDF, 128 KB) ist es möglich, als stellvertretende Delegierte zu kandidieren. Es können höchstens so viele stv. Delegierte gewählt werden wie Sitze zu besetzen sind.

Im Fall einer Verhinderung der oder des gewählten Delegierten wird die Stellvertretung für eine einzelne Sitzung aus dem Kreis der gewählten Stellvertreter:innen in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl bestimmt. Gibt es keine gewählte Stellvertretung, übernimmt die Ersatzperson die Vertretung.

Als Ersatzperson gelten Personen, die für ein Amt kandidiert haben, aber nicht gewählt wurden.

Im Fall eines Rücktritts, Austritts oder Standeswechsels der oder des gewählten Delegierten wird die Nachfolge jedoch aus dem Kreis der nicht gewählten Delegierten (sog. «Ersatzpersonen») in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl bestimmt. Sie bleiben weiterin nur als Stellvertretung im Amt.

Wie kandidiere ich für ein universitäres oder fakultäres Amt?

Sie registrieren Ihre Kandidatur bis zu der auf der Seite der jeweils aktuellen Wahl angegebenen Frist  im E-Vooting-Tool. Dazu benötigen Sie ein gut aufgelöstes Portrait und einen Motivationstext. Später eingereichte Kandidaturen können aus rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden.

Nachdem Sie Ihre Kandidatur erfasst haben, erhalten Sie ein Mail mit einem Link für das Einholen der Unterstützungen. Senden Sie diesen Link an Personen aus dem ATP, welche Ihre Kandidatur  unterstützen. Ihre Kandidatur ist nur gültig, wenn die nötigen Unterstützungszusagen abgegeben wurden.  Für universitäre Gremien benötigen Sie 10 (30 für EUL und UR) Unterstützungen von ATP der UZH, für fakultäre Gremien 5 Unterstützungszusagen von ATP Ihrer Fakultät.

Sie können die abgegebenen Unterstützungen Ihrer Kandidatur:en im E-Vooting-Tool einsehen (Link im erhaltenen Bestätigungsmail).

Was muss ich tun, wenn ich um Unterstützung einer universitären oder fakultären Kandidatur gebeten worden bin?

Sie haben von einer Kolleg:in eine E-Mail erhalten mit der Bitte, seine oder ihre Kandidatur für eines oder mehrere Delegiertenämter zu unterstützen. Der im E-Mail erhaltene Link führt Sie direkt zu den Kandidaturen der zu unterstützenden Person und Sie können die Person direkt im Wahltool unterstützen.

Wie kandidiere ich für ein Amt an meinem Institut /Seminar?

Wagen Sie den Schritt!

Wir ermuntern ausdrücklich alle Angestellten der UZH, die zum ATP gehören, sich für das Mitbestimmungsrecht zu engagieren und eine Kandidatur zu prüfen. Über die Gremien mit ATP-Delegierten und die Anzahl Sitze gibt die Instituts- bzw. Seminarordnung Ihrer Organisationseinheit Auskunft. Wir empfehlen, Ihre/n Vorgesetzte:n über die Kandidatur zu informieren. Sollten Sie bereits durch Ihre Funktion bei der Arbeit Mitglied eines Gremiums sein, geben wir zu bedenken, dass Sie eine doppelte Aufgabe übernehmen: Einerseits vertreten Sie das ATP, andererseits haben Sie eine Funktion qua Amt.

Wer ist Ihr/e Wahlkoordinator:in?

Falls Sie sich eine Kandidatur für ein Gremium Ihrer Einheit überlegen, so informieren Sie sich zunächst, wer Wahlkoordinator:in für das ATP in Ihrer Einheit ist. Sollten diesbezüglich Unklarheiten bestehen, können Sie sich gerne an die V-ATP wenden: info@vatp.uzh.ch

Was braucht es für die Einreichung einer Kandidatur?

Die für die Wahlkoordination zuständige Person kommuniziert den Standesangehörigen der Einheit, welche Angaben bis wann für eine gültige Kandidatur eingereicht werden müssen. Im Minimum sind dies Name und Geschäftsadresse, angestrebtes Amt, eine Wahlannahmeerklärung sowie schriftliche Zusagen von zwei Personen aus dem ATP Ihrer Einheit (sofern Ihre Einheit 10 oder mehr Mitarbeitende des ATP hat), welche Ihre Kandidatur unterstützen (≠ Wahl!). Die Unterstützungszusagen können per E-Mail gemacht werden. Senden sie alle Informationen an die/dem Wahlkoordinator:in Ihrer Einheit. Die Kandidatur ist nur zusammen mit den nötigen Unterstützungszusagen gültig.

Welche Fristen gelten?

Die Frist für die Einreichung einer Kandidatur wird entweder gemeinsam vom ATP Ihrer Einheit oder von der/dem Wahlkoordinator:in rechtzeitig festgelegt und kommuniziert, spätestens aber zwei Wochen vor der Wahl. Die Wahl findet im Normalfall im Rahmen einer ATP-Versammlung physisch oder online statt.

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