Navigation auf uzh.ch

Suche

Vereinigung des administrativen und technischen Personals der UZH

Teilrevision Universitätsgesetz

Das ATP hat Stellung genommen zu den geplanten Änderungen

Die Universitätsleitung schlägt vor, drei Anpassungen im Universitätsgesetz vorzunehmen. Die vorgesehenen Anpassungen betreffen

- elektronische Leistungsnachweise (Prüfungen)

- ausserordentliche Regelungsbefugnisse der Universitätsleitung und

- Einspracheverfahren.

Das ATP sieht im Grundsatz den grösstenteils durch die Erfahrung der Covid-19-Pandemie ausgelösten Klärungsbedarf und schlägt in seiner Antwort einige Präzisierungen und Anpassungen des Gesetzestextes vor.

Da die eigentlichen Unterlagen zur Vernehmlassung nicht öffentlich zugänglich sind und die Stellungnahme des ATP nur im Zusammenhang mit diesen Sinn ergibt, verzichten wir auf eine Publikation unserer Vernehmlassungsantwort. Gerne stellen wir sie aber Interessierten per E-Mail zu. Anfragen dazu richten Sie bitte an die Geschäftsführung der V-ATP.