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Vereinigung des administrativen und technischen Personals der UZH

Mitsprache in der akademischen Selbstverwaltung

Neuregelung der Standeszugehörigkeit seit dem 01.04.2020

Dank der Revision des Universitätsgesetzes ist das ATP seit 01.04.2020 ein vollumfänglich mitbestimmungsberechtigter Stand der UZH.

Es ist die Aufgabe der Universität, die Standeszugehörigkeit für alle Angehörigen und die Studierenden zu prüfen und bei Wechseln zu informieren. Alle UZH-Angehörigen (ausser der Professorenschaft) sind in Ständen organisiert, in denen sie die akademische Selbstverwaltung wahrnehmen können.

Die UZH kennt folgende vier Stände:

  • Stand der Studierenden, vertreten durch den VSUZH
  • Stand des wissenschaftlichen Nachwuchses, vertreten durch die VAUZ
  • Stand der fortgeschrittenen Forschenden und Lehrenden, vertreten durch die VFFL
  • Stand des administrativen und technischen Personals, vertreten durch die V-ATP 

Die V-ATP unterstützt ihre Standesangehörigen, damit diese an der gesetzlich verankerten Mitbestimmung partizipieren können. Dazu nehmen ATP-Angehörige Einsitz in Gremien und Kommissionen der Universität, der Fakultäten und der Institute.

Weitere Informationen zur Mitbestimmung an der UZH sowie das Formular "Antrag auf Standeswechsel" finden Sie auf der Website Stände und Standesorganisationen.

Weiterführende Informationen

Standesarbeit ist Arbeitszeit!

Die Leistungsvereinbarung zwischen UZH und V-ATP hält fest:

Die Tätigkeit von Delegierten und Vorstandsmitgliedern gilt inklusive Vor- und Nachbereitungsarbeiten als Arbeitszeit.

Für alle Standesangehörigen des ATP gilt die Teilnahme an Wahlen, Vernehmlassungen und Informationsveranstaltungen als Arbeitszeit.

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