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Haben Sie ein Anliegen? Dann wenden Sie sich direkt an die Delegierten im Fachgremium.
Hier finden Sie eine Übersicht, wer das ATP wo vertritt.
In der Gremienagenda sind alle uns bekannten Termine notiert.
Die Leistungsvereinbarung zwischen UZH und V-ATP hält fest:
Die Tätigkeit von Delegierten und Vorstandsmitgliedern gilt inklusive Vor- und Nachbereitungsarbeiten als Arbeitszeit.
Für alle Standesangehörigen des ATP gilt die Teilnahme an Wahlen, Vernehmlassungen und Informationsveranstaltungen als Arbeitszeit.