Die Vereinigung des administrativen und technischen Personals (V-ATP) ist ein privatrechtlicher, von der UZH anerkannter Verein, geleitet durch den Vorstand. Die gegenseitigen Aufgaben und Pflichten zwischen Universität und V-ATP sind in einer Leistungsvereinbarung festgelegt. Universitätsgesetz und Universitätsordnung bilden die Rechtsgrundlage.
- Die V-ATP vertritt die universitats- und bildungspolitischen lnteressen des Standes innerhalb der Universität und gegenüber Behörden und Öffentlichkeit.
- Die V-ATP gewährleistet und koordiniert die Mitbestimmung der Angehörigen des Standes. Dazu führt sie Wahlen der Delegierten in Organen der UZH durch.
- Die V-ATP ist Adressatin bei Vernehmlassungen zur universitären Rechtssetzung und weiteren universitären Projekten.
- Die V-ATP sorgt für lnformationen zu universitären und hochschulpolitischen Themen für die Angehörigen des Standes.