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V-ATP: Das sind wir

Wir sind die Vereinigung des administrativen und technischen Personals (V-ATP), ein privatrechtlicher, von der UZH anerkannter Verein. Geleitet wird die V-ATP durch den Vorstand. Die gegenseitigen Aufgaben und Pflichten zwischen Universität und V-ATP sind in einer Leistungsvereinbarung festgelegt. Universitätsgesetz und Universitätsordnung bilden die Rechtsgrundlage.

Unsere Aufgaben

Als Standesorganisation vertreten wir das ATP und übernehmen folgende Aufgaben:

  • Wir vertreten die universitats- und bildungspolitischen lnteressen des Standes  innerhalb der Universität und gegenüber Behörden und Öffentlichkeit auf kantonaler, nationaler und internationaler Ebene.
  • Wir gewährleisten und koordinieren die Mitbestimmung der Angehörigen des Standes. Dazu führen wir Wahlen der Dele­gierten in Organen der UZH durch.
  • Wir vernetzen die ATP-Delegierten und fördern den Austausch.
  • Wir sind Adressatin bei Vernehmlassungen zur universitären Rechtssetzung und wei­teren universitären Projekten.
  • Wir sorgen für lnformationen zu universitären und hochschulpolitischen Themen für die Angehörigen des Standes.
  • Wir organisieren Veranstaltungen, bei denen sich die Angehörigen des Standes vernetzen, austauschen und über relevante Themen informieren können.
  • Wir sind eine Anlaufstelle für jegliche Anliegen des ATP.
  • Wir tragen zur Aufrechthaltung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Standes bei.

Weiterführende Informationen

Sie wollen Mitglied werden.

Die Leistungsvereinbarung

Die V-ATP hat den Auftrag, das Mitbestimmungsrecht des ATP zu gewährleisten. Die UZH stattet sie mit den nötigen Mitteln aus. Gegenseitige Rechte und Pflichten sind in einer Leistungsvereinbarung geregelt.

Standesarbeit ist Arbeitszeit!

Die Leistungsvereinbarung zwischen UZH und V-ATP hält fest:

Die Tätigkeit von Delegierten und Vorstandsmitgliedern gilt inklusive Vor- und Nachbereitungsarbeiten als Arbeitszeit.

Für alle Standesangehörigen des ATP gilt die Teilnahme an Wahlen, Vernehmlassungen und Informationsveranstaltungen als Arbeitszeit.

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