Führung an der UZH
Copyright: Thomas Plassmann
Der Vorstand beschäftigte sich im Rahmen seines Jahresschwerpunkts 2016/17 mit den Voraussetzungen und Bedingungen des ATP in Punkto Führung, oder besser: zum Geführt-werden. Dabei entwickelte der Vorstand einen Flyer, der an alle Angestellten verteilt wurde.
Thema des Flyers: Welche Rechte und Pflichten haben die Vorgesetzten - aber auch die Angestellten - an der UZH?
Das gehört zum Job
Was das ATP von den Vorgesetzten erwarten kann wird allgemein als Führungsinstrumente bezeichnet:
- eine faire Anstellung (Einreihung) gemäss dem Lohnsystem der UZH
- eine Stellenbeschreibung resp. die Anpassung derselben bei ändernden Aufgaben
- die Formulierung und Vereinbarung von klar formulierten Zielen für die Arbeit
- die Prüfung der Arbeitszeiterfassung und die dazugehörigen Massnahmen bei Mehrzeit/Überzeit/etc.
- eine jährliche Mitarbeitenden-Beurteilung, als Standortbestimmung und als gegenseitiges Feedback
- auf Wunsch ein Zwischenzeugnis
Führungstheorien
- Was beinhaltet Führung? Welche Kompetenzen sollten erlernt werden? (Felfe&Felfe: Aufgaben und Funktionen der Mitarbeiterführung)
- Wie können Vorgesetzte ihr Vorgehen einordnen und angemessen handeln? (Hersey, Blanchard & Johnsohn: Theorie situativer Führung)
- Wie wird ein Team gut geführt? (Morgeson et al.: Funktionaler Ansatz der Teamführung)
Fürsorgepflicht und Treuepflicht
Das Gesetz spricht von Fürsorgepflicht der Vorgesetzten gegenüber den Angestellten.
Diese umfasst u.a.
- die Gleichbehandlung
- den Gesundheitsschutz (Arbeitssicherheit, Ferien, Freizeit)
- den Schutz der Persönlichkeit (Arbeitsumfeld, Datenschutz)
- den Schutz der persönlichen Integrität (Mobbingschutz, Sittlichkeitswahrung u.v.m.)
- das Recht auf ein Arbeitszeugnis resp. Zwischenzeugnis; die Referenzpflicht
Im Gegenzug schulden die Angestellten die Treuepflicht.
Sie umfasst u.a.
- den sorgfältigen Umgang mit Infrastruktur und Geräten
- die Geheimhaltungspflicht
- das Einhalten von Arbeitszeiten und von vereinbarten Aufgaben
- die Wahrung der Interessen der UZH
- die allgemeine Einhaltung der Treuepflicht resp. Loyalitätspflicht, d.h. kein unsittliches Verhalten und kein Verhalten, das der UZH schadet.
Rechtsgrundlagen
Weitere Reglemente mit personalrechtlichem Bezug
- Finanzreglement der UZH (Finanzhandbuch)
- Reglement Nebenbeschäftigung
- Spesenreglement
- Weiterbildungsreglement
- Lunch Check-Reglement
- Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung
(Quelle: Abteilung Personal)