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Vereinigung des administrativen und technischen Personals der UZH

Führung an der UZH

Copyright: Thomas Plassmann

Der Vorstand beschäftigte sich im Rahmen seines Jahresschwerpunkts 2016/17 mit den Voraussetzungen und Bedingungen des ATP in Punkto Führung, oder besser: zum Geführt-werden. Dabei entwickelte der Vorstand einen Flyer, der an alle Angestellten verteilt wurde.

Thema des Flyers: Welche Rechte und Pflichten haben die Vorgesetzten - aber auch die Angestellten - an der UZH?

Das gehört zum Job

Was das ATP von den Vorgesetzten erwarten kann wird allgemein als Führungsinstrumente bezeichnet:

  • eine faire Anstellung (Einreihung) gemäss dem Lohnsystem der UZH
  • eine Stellenbeschreibung resp. die Anpassung derselben bei ändernden Aufgaben
  • die Formulierung und Vereinbarung von klar formulierten Zielen für die Arbeit
  • die Prüfung der Arbeitszeiterfassung und die dazugehörigen Massnahmen bei Mehrzeit/Überzeit/etc.
  • eine jährliche Mitarbeitenden-Beurteilung, als Standortbestimmung und als gegenseitiges Feedback
  • auf Wunsch ein Zwischenzeugnis

Führungstheorien

  • Was beinhaltet Führung? Welche Kompetenzen sollten erlernt werden? (Felfe&Felfe: Aufgaben und Funktionen der Mitarbeiterführung)
  • Wie können Vorgesetzte ihr Vorgehen einordnen und angemessen handeln? (Hersey, Blanchard & Johnsohn: Theorie situativer Führung)
  • Wie wird ein Team gut geführt? (Morgeson et al.: Funktionaler Ansatz der Teamführung)

Fürsorgepflicht und Treuepflicht

Das Gesetz spricht von Fürsorgepflicht der Vorgesetzten gegenüber den Angestellten.

Diese umfasst u.a.

  • die Gleichbehandlung
  • den Gesundheitsschutz (Arbeitssicherheit, Ferien, Freizeit)
  • den Schutz der Persönlichkeit (Arbeitsumfeld, Datenschutz)
  • den Schutz der persönlichen Integrität (Mobbingschutz, Sittlichkeitswahrung u.v.m.)
  • das Recht auf ein Arbeitszeugnis resp. Zwischen­zeugnis; die Referenzpflicht

Im Gegenzug schulden die Angestellten die Treuepflicht.

Sie umfasst u.a.

  • den sorgfältigen Umgang mit Infrastruktur und Geräten
  • die Geheimhaltungspflicht
  • das Einhalten von Arbeitszeiten und von vereinbarten Aufgaben
  • die Wahrung der Interessen der UZH
  • die allgemeine Einhaltung der Treuepflicht resp. Loyalitätspflicht, d.h. kein unsittliches Verhalten und kein Verhalten, das der UZH schadet.

Rechtsgrundlagen

Personal: Rechtsgrundlagen an der UZH

Weitere Reglemente mit personalrechtlichem Bezug

  • Finanzreglement der UZH (Finanzhandbuch)
  • Reglement Nebenbeschäftigung
  • Spesenreglement
  • Weiterbildungsreglement
  • Lunch Check-Reglement
  • Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung

(Quelle: Abteilung Personal)

Weiterführende Informationen

VIP-Flyer zu Führung (2017)

Der VIP-Flyer zu Führung (2017)

Mehr zu Der VIP-Flyer zu Führung (2017)

Berufungsverfahren - Informationen für das ATP

Ein Informationsblatt gibt Auskunft über die Möglichkeiten und Grenzen der Partizipation für Mitarbeitende des administrativen und technischen Personals.

Reglemente und Richtlinien auf der Seite des Rechtsdiensts

Mehr zu Reglemente und Richtlinien auf der Seite des Rechtsdiensts