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Vereinigung des administrativen und technischen Personals der UZH

Generalversammlung vom 8. Mai 2008

Behandlung des Antrages: Anerkennung des ATP als vierter Stand

An der VIP GV stellt sich heraus, dass die UL-Sitzung das Traktandum „4. Stand für das ATP“ nicht behandelt hat. Der Generalsekretär erläutert jedoch persönlich den Vorschlag des Rechtsdienstes, mit dem Hinweis, dass die Meinung der UL zu diesem Vorschlag noch nicht bekannt sei. Der Vorschlag des Rechtsdienstes besteht darin, dass im Universitätsgesetz der 4. Stand im gleichen Paragraphen wie die 3 anderen Stände verankert wird, der 4. Stand jedoch mit einem zusätzlichen Paragraphen explizit von der Mitsprache in Berufungsverfahren ausgeschlossen wird. Die Diskussion an der GV ergibt sehr eindeutig, dass dieser Ausschluss weder verstanden noch akzeptiert würde. Eine Begründung, weshalb das ATP Personal nicht Einsitz in die Berufungskommissionen haben soll, liegt nicht vor. Die GV ist klar der Meinung, dass eine Vertretung des administrativen und technischen Personals in den Berufungskommissionen selbstverständlich ist. Berufungen betreffen nicht nur Kompetenzen in Lehre und Forschung sondern auch Erfahrung in Führung, Teamleitung und Drittmittel- beschaffung. Bereiche, die für die Arbeit des ATP Personals sehr zentral sind.

Protokoll der GV:

GV_2008_05_08