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August 2011: Vorschlag der Personalkommission

Die Personalkommission der Universität wird von der Universitätsleitung in eine Vernehmlassung zu Änderungen der Personalverordnung der Universität einbezogen. Ruth Bollinger, Vertreterin des ATP in der Kommission, beantragt, die Verankerung des Mitbestimmungsrechts des ATP in der EUL und in den Fakultätsversammlungen in der Personalverordnung aufzunehmen. Der Vorschlag lautete: "Mitbestimmung des administrativen und technischen Personals (§ 34 ff. PVO) Vorschlag: Die Personalkommission schlägt folgende Bestimmung vor: § 34 Abs. 2 PVO: „Das administrative und technische Personal nimmt mit je zwei stimmberechtigten Vertreterinnen oder Vertretern in der Erweiterten Universitätsleitung und an den Fakultätsversammlungen teil.“ § 35 Abs. 1 PVO: „Den Mitbestimmungsrechten des administrativen und technischen Personals in den Institutsversammlungen ist angemessen Rechnung zu tragen.“" Zur Begründung führte der Präsident der Personalkommission, Prof. Isaak Meier aus: "Das administrative und technische Personal erfüllt in der Universität und den Fakultäten eine zentrale Aufgabe, ohne welche Lehre und Forschung nicht möglich wären. Es ist daher unerlässlich, dass auch dem Personal diejenigen Mitbe-stimmungsrechte gewährt werden, über welche sonst alle Angehörigen und Mitarbeitenden der Universität verfügen. Die geplante PVO-Revision soll zum Anlass genommen werden, dieses berechtigte Anliegen umzusetzen."

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