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Umfrage zum Mitspracherecht auf Fakultätsebene

Der Vorstand wollte wissen, ob der genannte Passus tatsächlich umgesetzt wird und führte im Dezember 2011 eine Umfrage bei den Dekanaten durch.
Wenig überraschend ergab diese, dass an den Fakultätsversammlungen ein bis zwei Geschäftsleiter von Amtes wegen mit beratender Stimme teilnehmen (zumindest dort, wo eine Antwort eingetroffen ist). Jedoch sind keine gewählten Delegierten dabei.
Hier besteht auf Ebene der Fakultäten sicher ein Handlungspotential für die Angehörigen des administrativen und technischen Personals.

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