Umfrage zum Mitbestimmungsrecht auf Institutssebene
Im November 2011 startete der VIP-Vorstand eine Umfrage bei rund 50 Instituten, die die Ausübung der in der Universitätsordnung verankerten Mitbestimmungsrechte auf Institutsebene zum Inhalt hatte. Die Umfrage führte zu folgendem Ergebnis:
Umfragetext:
"In der Personalverordnung der Universität Zürich vom 5. November 1999 heisst es:
§ 35. 1 Den Mitsprache- und Mitbestimmungsrechten des administrativen und technischen Personals in den Institutsversammlungen ist angemessen Rechnung zu tragen.
2 Die Institutsordnungen regeln die Einzelheiten.
Unser Anliegen an Sie ist es, dem VIP-Vorstand die folgenden Fragen zur aktuellen Situation an Ihrem Institut zu beantworten:
- Verfügen Sie über ein Institutsreglement, das offiziell in Kraft getreten ist?
- Verfügen Sie über ein inoffizielles Institutsreglement?
- Gibt es an Ihrem Institut Institutsversammlungen?
- Wenn ja, welche Personengruppen nehmen daran teil?
- Welche Personengruppen haben Stimmrecht in den Versammlungen?
- Sind alle Personen einer Gruppe eingeladen, oder „nur“ Vertretungen?
- Wird Ihrer Meinung nach den Mitsprache und Mitbestimmungsrechten des administrativen und technischen Personals in Ihrem Institut angemessen Rechnung getragen, wie dies §35 PVO vorsieht?"
Resultat der Umfrage:
- Von 50 angefragten Instituten haben 15 (30%) geantwortet.
- Vier davon haben offiziell verabschiedete Institutsordnungen. Bei einigen gibt es Reglemente, die noch nicht offiziell in Kraft getreten sind.
- Praktisch überall finden Institutsversammlungen statt. Teilweise nehmen daran alle Mitarbeitenden teil, teilweise entsenden die Stände und das ATP eine Vertretung.
- Praktisch alle Antwortenden sind sich einig, dass die Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte in ihrem Institut adäquat wahrgenommen werden.
Diese Umfrage wurde von uns nicht nach wissenschaftlichen Kriterien gemacht und ausgewertet. Trotzdem gibt sie ein Bild, das zeigt, dass auf Institutsebene das administrative und technische Personal in wichtige Entscheidungsprozesse einbezogen ist und somit einen konstruktiven Beitrag im Rahmen der universitären Selbstverwaltung leistet. Dies bestärkt uns, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen und auch auf Fakultäts- und Universitätsebene mehr Mitbestimmungsrechte des administrativen und technischen Personals zu institutionalisieren.