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Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat beschlossen, dass die 21-49-Jährigen ohne Erhöhung der Arbeitszeit ab 2020 eine 5. Ferienwoche erhalten. Dies gilt auch für die Angestellten der UZH.
Die Angestellten unter 21 und über 49 Jahren erhalten zwei zusätzliche Ferientage, anstelle der bisher über den Jahreswechsel gewährten Urlaubstage.
Umgesetzt wird dieser Beschluss mit einer Änderung der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz.