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Vereinigung des administrativen und technischen Personals der UZH

5. Ferienwoche für die Angestellten zwischen 21 und 49 Jahren

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat beschlossen, dass die 21-49-Jährigen ohne Erhöhung der Arbeitszeit ab 2020 eine 5. Ferienwoche erhalten. Dies gilt auch für die Angestellten der UZH.

Die Angestellten unter 21 und über 49 Jahren erhalten zwei zusätzliche Ferientage, anstelle der bisher über den Jahreswechsel gewährten Urlaubstage.

Umgesetzt wird dieser Beschluss mit einer Änderung der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz.

Weiterführende Informationen

Link zur Medienmitteilung des Regierungsrates

25.04.2019

Link zum Regierungsratsbeschluss

RRB 2019-0405

sowie VVO-Personalgesetz (Änderung)

Unterschriftensammlung 2018

Mit dem ersten Vorschlag des Regierungsrat war das ATP nicht einverstanden. 1251 Unterschriften haben dies dokumentiert.