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Neben gesamtuniversitären und fakultären Gremien gibt es an allen Fakultäten (ausser RWF) auch auf der Ebene der Institute, Seminare und Kliniken Gremien mit Standesvertretungen. Diese sind hauptsächlich Instituts-, Seminar- oder Klinikversammlungen, gelegentlich handelt es sich auch um Kommissionen. Die Gremien und die Anzahl Delegierte sind in den Instituts- und Seminarordnungen geregelt.
Die Wahlen an Instituten, Seminaren oder Kliniken werden in den jeweiligen Organisationseinheiten (OE) organisiert und in der Regel in Wahlversammlungen durchgeführt. Das Wahlreglement sieht die Möglichkeit für eine schriftliche Wahl vor. Auch eine anonyme elektronische Wahl ist möglich, wofür das E-Voting-Tool genutzt werden kann. Die Nutzung des E-Voting-Tools kann bei der V-ATP per E-Mail beantragt werden.
Es gibt in den meisten OE lokale Wahlkoordinator:innen, welche in Zusammenarbeit mit der V-ATP die Wahlen vor Ort durchführen. Diese Wahlkoordinierenden werden die Standesangehörigen ihrer OE kontaktieren und über das Vorgehen zur Kandidatur und zur Wahl informieren. Sollte dies nicht geschehen, bitten wir Sie, sich per E-Mail mit uns in Verbindung zu setzen.
Die Gesamterneuerungswahlen sind gemäss Wahlreglement der UZH im FS 2024 zwingend durchzuführen!
Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre, vom 01.08.2024 bis zum 31.07.2026.
Die Adress-Listen für die Kommunikation und Durchführung der Wahlen an den Instituten, Seminaren und Kliniken müssen zwingend bei der V-ATP bezogen werden. Die Personalabteilung stellt dafür einen Auszug per 02.04.2024 (Zeitpunkt ist durch das Wahlreglement festgelegt) zur Verfügung, der für die Wahlen massgebend ist. Melden Sie sich per E-Mail, um die ATP-Adressen Ihrer Organisationseinheit zu beziehen.
Das Wahlreglement gibt alle Termine für die Wahl an der Wahlversammlung am Institut, dem Seminar oder der Klinik genau vor (siehe ab § 16):
Der Zeitraum für die Organisation und Durchführung der Wahl ist vom 09.04.2024 bis 11.06.2024.
Innerhalb dieses Zeitraums kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt gewählt werden, wenn die vorgeschriebenen Fristen eingehalten werden.
Institute, Seminare und Kliniken können auch schriftlich wählen. Dann erfolgen die Termine analog zu den offiziellen Wahlterminen der Stände. Siehe Termine für universitäre und fakultäre Gremien.
Die Adress-Listen für die Kommunikation und Durchführung der Wahlen an den Instituten, Seminaren und Kliniken müssen zwingend bei der V-ATP bezogen werden. Die Personalabteilung stellt dafür einen Auszug per 02.04.2024 (Zeitpunkt ist durch das Wahlreglement festgelegt) zur Verfügung, der für die Wahlen massgebend ist. Melden Sie sich per E-Mail, um die ATP-Adressen Ihrer Organisationseinheit zu beziehen.
Die V-ATP kann für schriftliche Wahlen neu ein E-Voting-Tool zur Verfügung stellen. Dadurch wird eine komplett anonyme Wahl ermöglicht. Melden Sie sich bitte bei der V-ATP per E-Mail, falls das Tool eingesetzt werden möchte.
Diese Anfrage muss aber spätestens bis Freitag, 5. April 2024 erfolgen, da für elektronische Wahlen die längeren Fristen der schriftlichen Wahlen gelten!
BEMERKUNG:
Neben den Kandidaturen für die zu vergebenden Sitze ist es zu empfehlen, auch Stellvertretungen zu wählen. Die Kandidatinnen und Kandidaten können sowohl für ein Amt als auch für die Stellvertretung kandidieren.