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Vereinigung des administrativen und technischen Personals der UZH

Wahlen an Instituten, Seminaren und Kliniken FS 2024

Neben gesamtuniversitären und fakultären Gremien gibt es an allen Fakultäten (ausser RWF) auch auf der Ebene der Institute, Seminare und Kliniken Gremien mit Standesvertretungen. Diese sind hauptsächlich Instituts-, Seminar- oder Klinikversammlungen, gelegentlich handelt es sich auch um Kommissionen. Die Gremien und die Anzahl Delegierte sind in den Instituts- und Seminarordnungen  geregelt.

Die Wahlen an Instituten, Seminaren oder Kliniken werden in den jeweiligen Organisationseinheiten (OE) organisiert und in der Regel in Wahlversammlungen durchgeführt. Das Wahlreglement sieht die Möglichkeit für eine schriftliche Wahl vor. Auch eine anonyme elektronische Wahl ist möglich, wofür das E-Voting-Tool genutzt werden kann. Die Nutzung des E-Voting-Tools kann bei der V-ATP per E-Mail beantragt werden.

Es gibt in den meisten OE lokale Wahlkoordinator:innen, welche in Zusammenarbeit mit der V-ATP die Wahlen vor Ort durchführen. Diese Wahlkoordinierenden werden die Standesangehörigen ihrer OE kontaktieren und über das Vorgehen zur Kandidatur und zur Wahl informieren. Sollte dies nicht geschehen, bitten wir Sie, sich per E-Mail mit uns in Verbindung zu setzen.

Die Gesamterneuerungswahlen sind gemäss Wahlreglement der UZH im FS 2024 zwingend durchzuführen!

Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre,  vom 01.08.2024  bis zum 31.07.2026.

Wahl der Delegierten an Wahlversammlungen

Die Adress-Listen für die Kommunikation und Durchführung der Wahlen an den Instituten, Seminaren und Kliniken müssen zwingend bei der V-ATP bezogen werden. Die Personalabteilung stellt dafür einen Auszug per 02.04.2024 (Zeitpunkt ist durch das Wahlreglement festgelegt) zur Verfügung, der für die Wahlen massgebend ist. Melden Sie sich per E-Mail, um die ATP-Adressen Ihrer Organisationseinheit zu beziehen.

Das Wahlreglement gibt alle Termine für die Wahl an der Wahlversammlung am Institut, dem Seminar oder der Klinik genau vor (siehe ab § 16):

  1. Ausschreibung der Wahl und Bekanntgabe des Termins der Wahlversammlung an alle Personen mit Standeszugehörigkeit ATP der Organisationseinheit spätestens 4 Wochen vor Wahltermin.
    Der Termin für die Wahlversammlung wird entweder vom ATP der OE gemeinsam oder von dem/der Wahlkoordinator:in festgelegt.
    Die Adressen der Wahlberechtigten Standesangehörigen Ihrer Einheit müssen bei der Standesorganisation bezogen werden. Anfragen richten Sie bitte an info@vatp.uzh.ch.
  2. Kandidaturen einreichen bis spätestens 2 Wochen vor Wahltermin
  3. Kandidaturen auf Wählbarkeit prüfen lassen durch info@vatp.uzh.ch
  4. Bekanntgabe Kandidaturen bis spätestens 1 Woche vor Wahltermin
  5. Die Wahl erfolgt offen, sofern nicht ein Viertel der Teilnehmer:innen eine geheime Wahl verlangt.
  6. Wahlprotokoll einsenden an info@vatp.uzh.ch

Der Zeitraum für die Organisation und Durchführung der Wahl ist vom 09.04.2024 bis 11.06.2024.
Innerhalb dieses Zeitraums kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt gewählt werden, wenn die vorgeschriebenen Fristen eingehalten werden.

Schriftliche oder elektronische Wahl der Delegierten

Institute, Seminare und Kliniken können auch schriftlich wählen. Dann erfolgen die Termine analog zu den offiziellen Wahlterminen der Stände. Siehe Termine für universitäre und fakultäre Gremien.

Die Adress-Listen für die Kommunikation und Durchführung der Wahlen an den Instituten, Seminaren und Kliniken müssen zwingend bei der V-ATP bezogen werden. Die Personalabteilung stellt dafür einen Auszug per 02.04.2024 (Zeitpunkt ist durch das Wahlreglement festgelegt) zur Verfügung, der für die Wahlen massgebend ist. Melden Sie sich per E-Mail, um die ATP-Adressen Ihrer Organisationseinheit zu beziehen.

Die V-ATP kann für schriftliche Wahlen neu ein E-Voting-Tool zur Verfügung stellen. Dadurch wird eine komplett anonyme Wahl ermöglicht. Melden Sie sich bitte bei der V-ATP per E-Mail, falls das Tool eingesetzt werden möchte.

Diese Anfrage muss aber spätestens bis Freitag, 5. April 2024 erfolgen, da für elektronische Wahlen die längeren Fristen der schriftlichen Wahlen gelten!

  • Am 16. April ist die Deadline für die Ausschreibung (Wahlreglement § 7: Die Ausschreibung der Wahl erfolgt spätestens acht Wochen vor dem Wahltermin auf den Websites der Stände und durch E-Mail an die Wahlberechtigten).
  • Die Nominationsphase endet spätestens am 14. Mai (Wahlreglement § 8: Die Nomination der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt durch schriftlichen Vorschlag an die zuständige Standesorganisation bis spätestens vier Wochen vor dem Wahltermin).
  • Bis spätestens am 21. Mai werden die Kandidaturen bekannt gegeben (Wahlreglement § 10: Die Kandidaturen werden bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltermin bekannt gegeben).
  • Bei elektronischen Wahlen ist bis spätestens am 28. Mai die Wahl zu eröffnen (Wahlreglement § 12: Bei elektronischen Wahlen ist das Wahltool mit den Wahlunterlagen spätestens zwei Wochen vor dem Wahltermin zugänglich zu machen)

Quick Guide für die Durchführung von Wahlversammlungen an Ihrem Institut, Seminar oder Ihrer Klinik

  1. Bestimmen Sie gemeinsam eine oder mehrere verantwortliche Personen, die die Wahl organisieren und durchführen. Melden Sie diese Person per E-Mail der V-ATP
  2. Stellen Sie die Wahlberechtigten fest via Bestellung der Adressen bei der V-ATP.
  3. Legen Sie den Wahltermin fest. Die Wahlversammlung muss spätestens am 11.06.2024 stattfinden.
  4. Schreiben Sie die Wahl aus, mindestens 4 Wochen vor dem Wahltermin. Kandidaturen müssen mindestens 2 Wochen vor dem Wahltermin eingereicht werden (siehe Merkblatt für Kandidierende)
  5. Prüfen Sie die eingegangenen Kandidaturen.
  6. Informieren Sie Ihr ATP über die Kandidaturen.
  7. Wenn gleichviel Bewerbungen wie Sitze eingegangen sind, wird "still gewählt". Erstellen Sie ein Wahlprotokoll (siehe Vorlage).
  8. Wenn mehr Bewerbungen als Sitze eingegangen sind, führen Sie die Wahl durch und erstellen dann ein Wahlprotokoll.
  9. Senden Sie das Wahlprotokoll an die V-ATP zur Erwahrung.
  10. Informieren Sie Ihr ATP und die Institutsleitung über das Ergebnis der Wahl.

BEMERKUNG:

Neben den Kandidaturen für die zu vergebenden Sitze ist es zu empfehlen, auch Stellvertretungen zu wählen. Die Kandidatinnen und Kandidaten können sowohl für ein Amt als auch für die Stellvertretung kandidieren.

Weiterführende Informationen

Institutsordnungen

Sobald die Institutsordnungen von der Universitätsleitung bewilligt sind, werden sie jeweils in der Rechtssammlung der UZH unter der jeweiligen Fakultät publiziert.