Wahlen an Instituten, Seminaren und Kliniken FS 2026
Neben gesamtuniversitären und fakultären Gremien gibt es an allen Fakultäten (ausser RWF) auch auf der Ebene der Institute, Seminare und Kliniken Gremien mit Standesvertretungen. Diese sind hauptsächlich Instituts-, Seminar- oder Klinikversammlungen, gelegentlich handelt es sich auch um Kommissionen. Die Gremien und die Anzahl Delegierte sind in den Instituts- und Seminarordnungen geregelt.
Die Wahlen auf Institutsebene werden in den jeweiligen Organisationseinheiten organisiert. Sie finden in der Regel im Rahmen von Wahlversammlungen statt. Das Wahlreglement sieht zudem die Möglichkeit einer schriftlichen oder anonymen elektronischen Wahl vor. Für elektronische Wahlen stellt die V-ATP ein E-Voting-Tool zur Verfügung.
Verbindlichkeit der Gesamterneuerungswahlen
Die Organisationseinheiten sind gemäss Wahlreglement (PDF, 128 KB) verpflichtet, im Frühjahrssemester 2026 die Gesamterneuerungswahlen auf Institutsebene durchzuführen. Die Umsetzung erfolgt innerhalb der von der V-ATP festgelegten Fristen; die konkreten Wahltermine werden von den Organisationseinheiten bestimmt.
Fristen im Überblick
| Schritt | Wahlversammlung | Schriftliche/elektronische Wahl |
|---|---|---|
| Ausschreibung der Wahl | mind. 4 Wochen vor Wahltermin (spätestens am 8. Mai 2026) | mind. 8 Wochen vor Wahltermin |
| Einreichung der Kandidaturen | spätestens 2 Wochen vor Wahltermin | spätestens 2 Wochen vor Wahltermin |
| Bekanntgabe der Kandidaturen | spätestens 1 Woche vor Wahltermin | spätestens 1 Woche vor Wahltermin |
| Letztmöglicher Wahltermin | 9. Juni 2026 | 9. Juni 2026 |
Für Kandidierende
Engagieren Sie sich für die Mitbestimmung an Ihrer Organisationseinheit.
Als ATP-Delegierte:r vertreten Sie die Interessen des administrativen und technischen Personals und wirken aktiv an Entscheidungsprozessen auf Institutsebene mit.
Wenn Sie sich für eine Kandidatur in einem Gremium auf Institutsebene interessieren, wenden Sie sich bitte an die Wahlkoordinator:in Ihrer Organisationseinheit. Diese informiert Sie über das Vorgehen zur Kandidatur und zur Wahl.
Weitere Informationen finden Sie in der Anleitung für Kandidierende in Gremien der Institute, Seminare und Kliniken (PDF, 423 KB).
Amtsdauer
Die Amtsdauer der gewählten Delegierten beträgt zwei Jahre und beginnt jeweils am 1. August nach Abschluss der ordentlichen Wahlen.
Informationen für Wahlkoordinator:innen
Die folgenden Unterlagen richten sich an die für die Durchführung der Wahlen zuständigen Wahlkoordinator:innen in den Organisationseinheiten.
Sie enthalten detaillierte Informationen zum Ablauf der Wahlen auf Institutsebene, zu den geltenden Fristen sowie zu den formalen Anforderungen gemäss Wahlreglement.
Bitte verwenden Sie für die Planung und Durchführung der Wahl ausschliesslich diese Unterlagen: