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Das geltende Reglement betreffend die Kostenübernahme und Rückerstattungspflicht von Aus- und Weiterbildungen für Angestellte der Universität Zürich, vom 20. September 2007, genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr, da es Prozesse teilweise ungenügend abbildet und veraltet ist. Daher soll es totalrevidiert werden.
Die V-ATP hat dazu Stellung genommen. Wir sind der Ansicht, dass das neue Reglement keine Verbesserung für das ATP darstellt und deshalb eine totale Überarbeitung des Relgements verlangt.