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Vereinigung des administrativen und technischen Personals der UZH

Vernehmlassungen

Vernehmlassungen sind ein Mittel der Konsensfindung und der Mitbestimmung für die Fakultäten und Stände. Zu den meisten universitären Vernehmlassungen lädt die V-ATP das gesamte ATP zur Diskussion der Vorlage ein. Interessierte können sich an einer Arbeitsgruppe beteiligen.

Newsliste

Weiterführende Informationen

Vernehmlassungen an der UZH

Leitfaden  zur Durchführung von Vernehmlassungen an der Universität Zürich (Vernehmlassungsleitfaden)

Laufende Vernehmlassungen an der Universität Zürich

Abgeschlossene Vernehmlassungen an der Universität Zürich

Rechtsgrundlagen

Mitbestimmungs- und Mitspracherechte an der Universität sind in folgenden Gesetzen bzw. Verordnungen geregelt:
Universitätsgesetz
Universitätsordnung
Personalverordung der Universität

Standesarbeit ist Arbeitszeit!

Die Leistungsvereinbarung zwischen UZH und V-ATP hält fest:

Die Tätigkeit von Delegierten und Vorstandsmitgliedern gilt inklusive Vor- und Nachbereitungsarbeiten als Arbeitszeit.

Für alle Standesangehörigen des ATP gilt die Teilnahme an Wahlen, Vernehmlassungen und Informationsveranstaltungen als Arbeitszeit.