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Am Welcome Day für neue Mitarbeitende der UZH stellte jemand genau diese Frage.
Die Antwort darauf ist recht einfach: Wie alle Mitarbeitenden hat auch das ATP ein Interesse an guten Vorgesetzten. Deshalb ist es sinnvoll, wenn ATP-Mitarbeitende sich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten mit ihren Anliegen in Berufungsverfahren einbringen.
Die V-ATP hat zu den Möglichkeiten und Grenzen einer ATP-Partizipation in Berufungsverfahren ein Informationsblatt erarbeitet (PDF, 151 KB). Es soll dem administrativen und technischen Personal und den Delegierten des ATP in Fakultäten, Seminaren, Kliniken und an Instituten dazu dienen, ATP-Anliegen wirksam in Berufungsverfahren für neue oder wiederzubesetzende Lehrstühle einbringen zu können.