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Vereinigung des administrativen und technischen Personals der UZH

Verschiebung der ATP-Wahlen 2018/2019

Verlängerung der Amtszeit der gewählten Delegierten

Die Erweiterte Universitätsleitung hat an der Sitzung vom 06.11.2018 die Verschiebung der ATP-Wahlen bis zum Inkrafttreten des revidierten Universitätsgesetzes einstimmig genehmigt. Ebenso ist eine Übergangsbestimmung zur Verlängerung der Amtszeit beschlossen worden. Die Präsidien der Standesvertretungen wurden gebeten, die Standesangehörigen zu informieren.

Für das administrative und technische Personal der UZH bedeutet der Entscheid, dass die Amtszeit der gewählten Delegierten über die vorgesehenen zwei Jahre hinaus verlängert wird. 

Da nach momentanem Stand des politischen Prozesses damit zu rechnen ist, dass das revidierte UniG, welches das ATP als Stand der UZH anerkennen wird, am 01.08.2019 in Kraft tritt, werden die ersten regulären Wahlen des vierten Standes erst danach stattfinden können. 

Die Möglichkeit des aktiven (sich zur Wahl stellen) bzw. passiven (Delegierte wählen) Wahlrechts werden ATP-Angehörige somit einige Monate später als geplant wahrnehmen können.

Für Fragen dürfen Sie gerne auf uns zukommen.

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