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Vereinigung des administrativen und technischen Personals der UZH

Vernehmlassung Teilrevision Universitätsordnung

Das ATP hat Stellung genommen zu den geplanten Änderungen

Die Vorlage sieht eine Erweiterung der Stimmrechte der Standesdelegierten
in der Erweiterten Universitätsleitung bei Geschäften betreffend akademische Titel vor. Weiter sollen die Bestimmungen zu den Kommissionen und zur Universitätsbibliothek angepasst werden.

Die V-ATP freut sich über die Erweiterung der Stimmrechte der Standesdelegierten in der EUL bei Geschäften betreffend akademische Titel (§ 26 Abs. 3 UniO). Zudem begrüssen wir grundsätzlich die Harmonisierung der Regelungen der UniO bezüglich der Kommissionen. Die Einführung von einheitlichen Eckwerten für die Kernkommissionen erachten wir als sinnvoll, auch wenn wir die Reduzierung auf nur eine Vertretung pro Stand nach wie vor sehr bedauern.