Die Genossenschaft Schweizer Lunch Check ändert ihre Statuten
Wir haben erfahren, dass die Genossenschaft Schweizer Lunch Check leider im Juni
2017 die Statuten geändert hat. Neu sind ihre Mitglieder (Restaurants) nicht mehr
verpflichtet, Papierbons anzunehmen.
Die gute Nachricht ist, dass die Überarbeitung des Reglements zum Bezug von
Lunchchecks an der UZH demnächst abgeschlossen ist. Die neue Version bildet die
Grundlage für die Einführung der Lunchcheckkarte an der UZH per 1.1.18.
Weitere Informationen werden Sie von der Abteilung Personal erhalten.
Hier wird beschrieben, wie die Bons auf die Karte übertragen werden können.
(Ausschnitt aus der Website "Lunch Check Schweiz"