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Vereinigung des administrativen und technischen Personals der UZH

Deklaration von Nebenbeschäftigungen und öffentliche Ämter

Keine Deklarationspflicht für ATP-Delegierte

Die Unversität hat alle Angehörigen aufgefordert, Nebenbeschäftigungen und öffentliche Ämter zu deklarieren, nachdem für die Professorenschaft schon länger eine Meldepflicht besteht. Die entsprechenden Formulare sind im Dezember 2016 versandt worden und sind online zugänglich.

Den VIP erreichten verschiedene Anfragen zu diesem Thema. Die Abteilung Personal wird demnächst eine FAQ-Seite publizieren, um die Deklaration zu erleichtern.

Die Abteilung Personal hat uns auf Anfrage hin mitgeteilt, dass ein Amt als ATP-Delegierte/r nicht deklariert werden muss. (Auch bedarf es für ein solches Amt keiner Zustimmung durch die Vorgesetzte resp. den Vorgesetzten.)

Die Abteilung Personal schreibt: "Wir sind natürlich sehr froh um die Unterstützung und Durchsetzung der Vorgesetzen bei unserer Aktion Meldung von Nebenbeschäftigungen. Bei der Tätigkeit als Standesvertreter (ATP-/VAUZ-Delegierten) handelt es sich jedoch nicht um eine Nebenbeschäftigung im Sinne des Personalrechts, da diesen Tätigkeiten eine (zeitlich befristete) UZH-Anstellung zu Grunde liegt, vgl. unser Meldeformular.

Nb. Standesvertretende sind bei der UZH registriert und jederzeit öffentlich abrufbar: http://www.vip.uzh.ch/de/delegierte/2015-17.html, http://www.vauz.uzh.ch/de.html "

Meldepflicht für alle Ämter

Wie uns mitgeteilt wurde, sind alle Ämter (ohne oben genannte) meldepflichtig. Also zusätzlich zu bezahlten Nebenbeschäftigungen auch unbezahlte Nebenbeschäftigungen. Dazu gehören auch Stiftungsratsmandate und Vereintätigkeiten u.v.m.

Es wird unterschieden zwischen Meldepflicht und Bewilligungspflicht. Wer den Meldebogen nicht von den Vorgesetzten unterschreiben lassen möchte, kann ihn auch direkt an die Abteilung Personal einreichen.

Weiterführende Informationen

Link zur Seite der Personalabteilung

FAQ der Abteilung Personal

Seit dem 20.01.2017 hat die Abteilung Personal ein FAQ-Blatt mit vielen nützlichen Antworten aufgeschaltet

Zusatzinformation für ATP-Ämter

ATP-Ämter müssen gemäss Abteilung Personal nicht deklariert werden, da sie im Rahmen der Arbeitszeit erfüllt werden.

 

Es ist aber sinnvoll und angemessen, die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten über ein solches Amt zu informieren.

 

Vorgesetzte dürfen den Einsitz als ATP-Delegierte/r nicht verweigern, da es sich um das Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrecht des ATP gemäss Universitätsgesetz handelt. Sie dürfen auch keinen Einfluss auf die Anzahl der Einsitze nehmen.