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Vereinigung des administrativen und technischen Personals der UZH

Volle Mitbestimmungsrechte

Neuregelung der Standeszugehörigkeit ab 01.04.2020

Mit der Revision des Universitätsgesetzes ab dem 01.04.2020 wird das ATP ein Stand. Es ist die Aufgabe der Universität, die Standeszugehörigkeit für alle Angehörigen und die Studierenden zu prüfen und bei Wechseln zu informieren.

Alle Universitätsangehörigen (ausser der Professorenschaft) sind in Ständen organisiert, in denen sie die akademische Selbstverwaltung wahrnehmen können.

Neu gibt es die folgenden vier Stände 

  • Stand der Studierenden, vertreten durch den VSUZH
  • Stand des wissenschaftlichen Nachwuchses (ehemals Mittelbau), vertreten durch die VAUZ
  • Stand der fortgeschrittenen Forschenden und Lehrenden (ehemals PDs/TPs), vertreten durch die VFFL
  • Stand des administrativen und technischen Personals, vertreten durch die V-ATP 

Die V-ATP unterstützt ihre Standesangehörigen, damit diese an der gesetzlich verankerten Mitbestimmung auf allen Ebenen partizipieren können. Dazu nehmen ATP-Angehörige Einsitz in Gremien und Kommissionen der Universität, der Fakultäten sowie in solchen der Institute, Seminare und Kliniken. Über die Aufgaben der V-ATP informiert die Website V-ATP: Das sind wir

Weitere Informationen zur Mitbestimmung an der UZH sowie das Formular "Antrag auf Standeswechsel" finden sich auf der Website Stände und Standesorganisationen.