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Wahlen an Instituten, Seminaren und Kliniken

Weiterführende Informationen

Im Rahmen der Nachwahlen FS 2025 organisieren die Institute, Seminare und Kliniken der UZH eigene Wahlen für vakante Sitze. Die Durchführung dieser Wahlen liegt in der Verantwortung der jeweiligen Einheit.

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Wahl, den geltenden Fristen sowie zur Einreichung von Kandidaturen. Zusätzlich stellen wir Ihnen eine Übersicht der wichtigsten Schritte sowie nützliche Vorlagen zur Verfügung.

Bitte beachten Sie:
Die Wahl muss innerhalb der offiziellen Wahlperiode vom 9. April bis 13. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Fristen im Überblick

Schritt Frist bei Wahlversammlung Frist bei schriftlicher oder elektronischer Wahl
Ausschreibung der Wahl Mind. 4 Wochen vor Wahltermin Mind. 8 Wochen vor Wahltermin
Einreichung der Kandidaturen Spätestens 2 Wochen vor Wahltermin Spätestens 2 Wochen vor Wahltermin
Bekanntgabe der Kandidaturen Spätestens 1 Woche vor Wahltermin Spätestens 1 Woche vor Wahltermin
Letztmöglicher Wahltermin 13. Juni 2025 13. Juni 2025

Ablauf der Wahl

1. Organisation
Die Wahl wird von der jeweiligen Einheit organisiert. Dafür müssen innerhalb der Einheit eine oder mehrere verantwortliche Personen (Wahlkoordinator:innen) bestimmt werden, die die Wahl vorbereiten und durchführen.

2. Wahlberechtigte feststellen
Die Liste der wahlberechtigten ATP-Angehörigen muss zwingend bei der V-ATP bestellt werden:
info@vatp.uzh.ch
Interne Adresslisten dürfen nicht verwendet werden.

3. Wahltermin festlegen
Der Wahltermin wird von der Einheit festgelegt. Letztmöglicher Termin ist der 13. Juni 2025.

4. Wahl ausschreiben
Die Wahl ist rechtzeitig an alle wahlberechtigten Personen auszuschreiben:

  • Bei Wahlversammlung: spätestens 4 Wochen vor Wahltermin
  • Bei schriftlicher Wahl: spätestens 8 Wochen vor Wahltermin

5. Kandidaturen
Die Kandidaturen müssen folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname, E-Mail-Adresse
  • Angestrebtes Amt
  • Wahlannahmebestätigung: „Hiermit bestätige ich, dass ich das Amt als ATP-Delegierte:r annehme, sollte ich gewählt werden.“
  • Unterstützung von mindestens 2 wahlberechtigten Personen (per E-Mail)

Die eingegangenen Kandidaturen sind von den Wahlkoordinator:innen zu prüfen.

6. Kandidaturen bekanntgeben
Die Liste der Kandidierenden muss spätestens 1 Woche vor dem Wahltermin an die Wahlberechtigten kommuniziert werden.

7. Durchführung der Wahl
Die Wahl erfolgt offen, ausser ein Viertel der anwesenden Personen verlangt eine geheime Wahl.
Wenn für ein Amt genau so viele Kandidat:innen vorgeschlagen sind, wie Sitze zu vergeben sind, entfällt die Wahl. Die Kandidierenden gelten automatisch als gewählt (stille Wahl).

8. Wahlprotokoll
Nach der Wahl ist das offizielle Wahlprotokoll auszufüllen und spätestens am 13. Juni 2025 an die V-ATP zur Erwahrung zu senden.

Download Wahlprotokoll (PDF, 122 KB) (PDF, 199 KB)

9. Mitteilung der Wahlergebnisse

Informieren Sie die ATP-Angehörigen Ihrer Einheit sowie die Institutsleitung über das Wahlergebnis.

Informationen für Kandidierende

Wenn Sie kandidieren möchten:

  1. Verfassen Sie Ihre Kandidatur gemäss Vorgaben (siehe oben).
  2. Bitten Sie mindestens 2 wahlberechtigte Personen aus Ihrer Einheit, Ihre Kandidatur per E-Mail zu unterstützen.
  3. Senden Sie Ihre vollständige Kandidatur an die verantwortlichen Organisator:innen Ihrer Einheit.

Weiterführende Informationen

Institutsordnungen

Sobald die Institutsordnungen von der Universitätsleitung bewilligt sind, werden sie jeweils in der Rechtssammlung der UZH unter der jeweiligen Fakultät publiziert.